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Für die Sicherheit der Gasinstallation ist zunächst der Betreiber selbst zuständig, also in der Regel der Hausbesitzer. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch muss er nämlich dafür sorgen, dass von seiner Anlage für niemanden eine Gefahr ausgeht.
Bei neuverlegten Gasleitungen sollte er sich darauf verlassen können, dass die Gasleitung fehlerfrei installiert und dicht ist, denn der Installateur hat eine mängelfreie Werkleistung abzuliefern. Jeder SHK-Betrieb muss daher vor der Übergabe eine Belastungs- und Dichtheitsprüfung zum Nachweis der Materialbeständigkeit und der Dichtheit durchführen.
Aber auch bei im Betrieb befindlichen Gasleitungen ist der Hausbesitzer auf einen SHK-Fachmann angewiesen, denn nur der kann erkennen, ob Rohre feine Risse aufweisen, Korrosionsschäden vorhanden sind oder ob ein Gewinde undicht ist. Der Fachmann trägt somit immer auch eine Mitverantwortung.
Laut TRGI sind die Betreiber dazu verplichtet, Ihre Gasanlage durch eine Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheitsprüfung, alle 12 Jahre durch ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) oder alle 12 Jahre Dichtheit durch ein Gasrohrnetz- Überprüfungsunternehmen nach DVGW-Arbeitsblatt G 468 prüfen zu lassen.