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Anlagen mit Zentraler Warmwasserversorgung
Zentrale Trinkwassererwärmer: Speicher- oder Durchflusssysteme, bzw. kombinierte Systeme (Speicherladesysteme) müssen so geplant, gebaut und betrieben werden, dass am Austritt aus dem Trinkwassererwärmer die Warmwassertemperatur gleich oder größer 60 C beträgt
Wird im Betrieb ein Wasseraustauch in der TW- Installation für Trinkwarmwasser (TWW) innerhalb von 3 Tagen sichergestellt, können Betriebstemperaturen auf gleich oder größer 50 C eingestellt werden. Betriebstemperaturen < 50 C sind zu vermeiden. Der Betreiber ist im Rahmen der Inbetriebnahme und Einweisung über das eventuelle Gesundheitsrisiko (Legionellen Vermehrung) zu Informieren.
Diese Vorgaben gelten grundsätzlich (Wird aber in der Regel in Ein- und Zweifamilienhäusern nicht überprüft), aber erst einmal sind die Anlagen in Häusern ab 3 Wohneinheiten und das, was in der Trinkwasserverordnung beschrieben wird. Diese Anlagen sind melde- und prüfpflichtig. Aber letztendlich geht es immer um die Hygiene in der Trinkwasserinstallation.